Wer haftet beim Absturz vom Dach / Schadensfall?

Absturzsicherung auf dem Dach ist ein oft vernachlässigtes Thema, obwohl jedes Jahr rund 40 Prozent aller tödlichen Unfälle im Baugewerbe durch Abstürze verursacht werden. Als Eigentürmer, Gebäudebetreiber oder Facility Manager sollten Sie Ihre Dachfläche sichern. Sonst wird es nicht nur aufwendig, sondern auch teuer, da Sie mit jedem beauftragten Gewerk die Art der Absturzsicherung neu verhandeln müssen*.

Worauf muss in punkto Dachsicherheit geachtet werden?

Jeder Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit seiner Objekte Sorge zu tragen. Wird die Dachfläche zu einem Arbeitsplatz, zum Beispiel für die Inspektion durch den Hausmeister oder Instandhaltungsarbeiten, fordert das Arbeitsstättengesetz eine fachgerechte Sicherung gegen Absturz (DIN4426).

Unser Tipp: mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung vor Ort sparen Sie Zeit und Geld.

Wer ist für die Dachsicherheit verantwortlich?

Laut Gesetzgeber sind die Gebäudebetreiber für die Dachsicherheit verantwortlich. Sowohl das Baurecht als auch die Arbeitsstättenverordnung stellen Anforderungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen an den Dacheigentümer bzw. Betreiber. Werden diese Vorschriften mißachtet, drohen Bußgelder oder sogar persönliche Haftungsansprüche gegenüber Führungskräften.

Unser Tipp: beachten Sie unbedingt, dass kein Bestandsschutz für ältere Gebäude besteht.

Welche Pflichten entstehen für die Dachsicherheit?

Der Eigentümer muss durch eine Montagedokumentation nachweisen können, dass fest installierte Sicherheitssysteme, zum Beispiel Anschlagpunkte, fachgerecht installiert wurden. Damit die Sicherheit der Schutzmaßnahmen zu jeder Zeit gewährleistet ist, muss in bestimmten Abständen eine Wartung erfolgen – bei den meisten Systemen jährlich.

Unser Tipp: achten Sie darauf nur zertifizierte Sachkundige mit der Prüfung zu beauftragen.

*Dieser Service soll lediglich einen ersten Überblick geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl mit größt möglicher Sorgfalt erstellt, übernehmen wir keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit
** Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. 
*** Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Der Eigentümer oder Betreiber sollte immer dafür sorgen, dass Arbeiten sicher ausgeführt werden können. Ist kein Absturzschutz vorhanden, muss das beauftragte Gewerk vor Ausführung der Instandhaltungsarbeiten nachrüsten. Denn gemäß Arbeitsschutzgesetz ist das ausführende Gewerk für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich und wird die Arbeiten nicht ohne Schutz durchführen.

Unser Tipp: gemäß DGUV** muss dem kollektiven Gefahrenschutz (z. B. SECURail® Geländersystem) Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen (PSAgA***) gegeben werden.

Rechtskonforme Sicherheit für Ihr Dach

Die Planungsgrundlage für das passende Sicherheitssystem für Ihre Dachfläche bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Je nach Zugang zum Dach, Personenkreis und Wartungsintervall ergibt sich eine Empfehlung für die Mindestausstattung gegen Absturz. Zur besseren Übersicht sind die Empfehlungen in Ausstattungsklassen zusammengefasst. Je höher die Ausstattungsklasse, desto größer ist der eingeschlossene Personenkreis. Wird die Dachfläche nicht im empfohlenen Umfang ausgerüstet, kann der Versicherungsschutz durch die DGUV nicht gewährleistet werden.

Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Ausstattungsklasse 1 (ASK1): Sicherung mit Einzelanschlagpunkten und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Ausstattungsklasse 2 (ASK2): Sicherung mit Seilsicherungssystemen oder Schienensystemen und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Ausstattungsklasse 3 (ASK3): Sicherung mit Seitenschutz, Geländer oder Durchsturzsicherungen als kollektive Schutzmaßnahme *mit SECU®Seil

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